Regelkonformes Verhalten sowie der Schutz unserer Unternehmen und unserer Mitarbeiter/innen vor unangemessenem und rechtswidrigem Verhalten hat in der RAS Rohrleitungs- und AnlagenService GmbH oberste Priorität. Die aus den Verstößen resultierenden wirtschaftlichen Folgen und der Reputationsverlust schädigen nicht nur das Unternehmen, sondern gefährden auch Arbeitsplätze. Mit Ihrem Hinweis unterstützen Sie uns somit aktiv bei der präventiven Verhinderung von künftigen Verstößen und Fehlverhalten.
Der Gesetzgeber trägt auf Grundlage der sog. EU-Whistleblower Richtlinie mit der Schaffung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) dafür Sorge, dass Sie als hinweisgebende Person keinerlei Nachteile oder Repressalien durch Ihren Arbeitgeber oder Dritte zu befürchten haben. Sie haben daher die Möglichkeit, Missstände und Fehlverhalten von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Verstöße gegen Gesetze oder interne Bestimmungen), von denen Sie im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Kenntnis erlangen, an die interne Meldestelle bzw. den nachfolgend benannten Compliance-Officer (w/m/d) der RAS Rohrleitungs- und AnlagenService GmbH über den nachstehenden Link, per Brief, per E-Mail, telefonisch, persönlich oder auch anonym zu melden:
Compliance Officer
Rebecca Sander
RAS Rohrleitungs- und AnlagenService GmbH
Lanzstraße 5
49716 Meppen
T+ 49 5431 14 310
E: hinweisgeber@pipelinesystems.de
Betrifft die Meldung den Compliance -Officer selbst oder die Geschäftsleitung der RAS Rohrleitungs- und AnlagenService GmbH, kann die Meldung alternativ auch an die zentrale Meldestelle des Konzerns (HABAU GROUP Hinweisgeber Plattform auf www.habau.at) gerichtet werden und wird in der Folge durch den HABAU GROUP Compliance Officer und/oder dem obersten Organ (Prüfungsausschuss, Gesellschafterversammlung) bearbeitet.
HABAU GROUP Compliance Officer
Dr. Ilda Avdic-Omanovic
HABAU Hoch- und Tiefbaugesellschaft m.b.H.
Greiner Straße 63, 4320 Perg
T + 43 7262 555 1127
E hinweisgeber@habau.at
Für die genannten E-Mail-Adressen ist ein eigenes Postfach eingerichtet, auf welches nur der jeweilige Compliance-Officer und der RAS Compliance Officer Zugriff hat.
Alternativ können Sie die Meldung auch an die zentrale externe Meldestelle des Bundes richten, die beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtet ist (www.bmj.de). Auch diese externe Meldestelle hat die Vertraulichkeit und den Schutz Ihrer Person im Sinne des HinSchG zu wahren.